Gesetze / Soldatinnen- und Soldatengleichstellungsgesetz

SGleiG 2024

§ 1 Ziele des Gesetzes

Stand: 25.01.2024

Bund5 Entscheidungen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SGleiG%202024/1#abs-1 (1) Ziel des Gesetzes ist es,

1.
die Gleichstellung von Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr zu verwirklichen,
2.
bestehende Benachteiligungen auf Grund des Geschlechts zu beseitigen und künftige Benachteiligungen zu verhindern,
3.
bestehende Unterrepräsentanzen abzubauen und
4.
die Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Dienst für das militärische Personal zu verbessern.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SGleiG%202024/1#abs-2 (2) Nach Maßgabe dieses Gesetzes werden Soldatinnen gefördert, um bestehende Benachteiligungen abzubauen.

§ 2